Epochales Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Wenn hohe Lasten zur Minderung der Treibhausgasemissionen „unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“ verschoben werden, dann werden bereits heute Grundrechte verletzt. Von den „künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche des menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“ heißt es…