an die Stadt Kempten
Sehr geehrte Stadträtinnen,
sehr geehrte Stadträte,
wir sind ein Zusammenschluss aus Kemptener Bürger*innen, Unternehmen, Vereinen und Initiativen, welche Sie ermutigen möchten, sich für mehr Klimaschutz in Kempten einzusetzen, um die Pariser Klimaziele von 2015 einzuhalten.
Kempten hat sich mit dem „Masterplan 100% Klimaschutz“ bereits 2013 das Ziel gesetzt, 2050 klimaneutral zu werden. Die bisher umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen reichen allerdings nicht aus, um die notwendigen strukturellen Veränderungen in unserer Stadt anzustoßen. Seit 2015 wissen wir außerdem, dass es das globale und damit auch kommunale Ziel sein muss, Klimaneutralität bereits 2035 zu erreichen. Nur so hat die Menschheit eine Chance, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.
Kempten muss handeln!
Für eine lebenswerte Zukunft. Für uns, unsere Kinder und die kommenden Generationen.
Wir fordern Sie als gewählte Repräsentant*innen der Bürger*innen Kemptens auf, den von Ihnen beschlossenen „Klimaplan 2035“ (mit dem Ziel, die Klimaneutralität für die Gesamtstadt 2035 zu erreichen) ernst zu nehmen und die erforderlichen Maßnahmen umgehend entschlossen umzusetzen.
Mobilität
W I R F O R D E R N
Eine starke Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs
- Schaffung einer autofreien Zone innerhalb der Innenstadt bis spätestens 2025
- Vollständiger Vorrang des ÖPNV
- Ab 2030 keine fossil betriebenen Kfz mehr im Stadtgebiet
Einen umfassenden Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
- Deutlicher Ausbau der Kapazitäten, dabei Neuorganisation der Linienführungen
- Ausweitung der Betriebszeiten auf 6 bis 24 Uhr
- Verbesserung des Takts auf 15 Minuten
- Ende der Anschaffung fossil betriebener Fahrzeuge im ÖPNV (Hybridbusse als Übergangslösung bis 2025)
- Verbesserung der Preisgestaltung des ÖPNV so, dass dieser in jedem Fall kostengünstiger ist als jede Pkw-Nutzung
- Bau der Regionalbahn Allgäu (Bahnlinie von Kempten nach Oberstdorf) und Betrieb auf elektrischer Basis. Ziel: 30-Minuten-Takt und deutlich verkürzte Fahrzeiten
- Einführung eines On-Demand-Verkehrs in abgelegene Bereiche und auf wenig frequentierten Strecken
Einen umfassenden Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur
- Sofortige und vollständige Umsetzung der Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept 2030
- Lückenloses Radwegenetz und ausreichend breite zeitgemäße Radwege, die auch bei zukünftig höherer Verkehrsdichte und Geschwindigkeit (z.B. durch zunehmende Anzahl an Pedelecs) sowie für breitere Fahrräder (z.B. Lastenräder und Anhänger) sichere Fahrten gewährleisten
- Tempobegrenzung auf 30 auf allen Hauptstraßen ohne geschützte Radwege
- Umwandlung von Nebenstraßen zu Fahrradstraßen oder alternativ Tempo-20-Zonen
- Adäquate Abstellanlagen an allen relevanten Zielpunkten
Sonstige Maßnahmen
- Rückbau von Parkplätzen und Straßen zur Begrünung und Schaffung von Begegnungsräumen
- Ausstieg aus der Beteiligung an der Betreibergesellschaft der Allgäu Airport GmbH & Co. KG
Der Straßenverkehr verursacht in Kempten 28% der Kemptener CO₂-Emissionen[1]; es ist zwingend notwendig, den motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Stadt stark zu begrenzen. Daher soll die Kemptener Innenstadt konsequent zu einer autofreien Zone umgestaltet werden. Mehrere Bereiche der Innenstadt (wie Kronenstraße und Hildegardplatz) können sofort für den MIV gesperrt werden. Spätestens 2025 sollten in der Innenstadt keine Pkw mehr fahren. Von dieser Regelung ausgeschlossen bleiben Rettungsfahrzeuge, Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen und Senior*innen sowie Lieferwägen und Busse des ÖPNV. Sämtliche im Innenstadtgebiet zum Einsatz kommenden motorisierten Fahrzeuge müssen darüber hinaus spätestens ab 2025 CO₂-emissionsfrei sein.
Um die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen sowie die Mobilität der Bürger*innen sicherzustellen, müssen diese zunächst mit der Einführung attraktiver Park-and-Ride-Systeme im Außenbezirk der Stadt inklusive leistungsfähiger Car-Sharing-Systeme gekoppelt sein. Um ein frühzeitiges Umdenken und die Suche nach Alternativen in der Gesellschaft zu unterstützen, sollen stark gesteigerte Parkgebühren und eine City-Maut bis zur Einführung der Fahrverbote in der Innenstadt als Übergangslösung dienen.
Um die Autofreiheit innerhalb der Innenstadt zu ermöglichen, bedarf es eines massiven Ausbaus des ÖPNV. Dieser Ausbau des Busnetzes soll sich insbesondere auf die Verbesserungen der Ringverbindungen und eine Neuorganisation der Linienführungen konzentrieren. Weiter muss der immer wieder neu diskutierte Aus- bzw. Neubau der Bahnverbindung von Kempten nach Oberstdorf (Regionalbahn Allgäu) umgehend geplant und ausgeschrieben werden, damit ein Abschluss der Arbeiten bis spätestens 2030 erreicht werden kann. Mittelfristig soll so für jede Verbindung auf dieser Achse zwischen 6 und 24 Uhr mindestens ein 30-Minuten-Takt gewährleistet werden. Darüber hinaus muss die Nutzung des ÖPNV so günstig sein, dass dieser an Attraktivität gewinnt.
Als dritter Aspekt neben der Neugestaltung des Individualverkehrs und des ÖPNV ist ein umfassender Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in Kempten notwendig. Dieser Ausbau muss mit einer sofortigen, entschlossenen Umsetzung aller im Mobilitätskonzept der Stadt Kempten genannten Maßnahmen beginnen. Bis 2030 muss er aber deutlich darüber hinausgehen, was Anzahl, Breite und Streckenführung der Radtrassen, besonders auch in das Umland, betrifft. Eine unkomplizierte Kombinierbarkeit von ÖPNV und Fahrrad versteht sich als Teil dieses Maßnahmenpakets. Hierunter fallen die Förderung und der intensive Ausbau von Bike&Ride und sicheren Fahrradstellplätzen an Haltestellen des ÖPNV sowie die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV.
Auch im Bereich des Flugverkehrs sehen wir starken Handlungsbedarf. Fliegen ist die CO₂-intensivste Art der Mobilität. Flugreisen sind mit effektivem Klimaschutz nicht vereinbar und müssen deutlich eingeschränkt werden. Daher ist es unverantwortlich, dass die Stadt Kempten gemeinsam mit anderen Allgäuer Kommunen indirekt über die Allgäuer Regional- und Investitionsgesellschaft mbH als größter Gesellschafter am Allgäu Airport Memmingen beteiligt ist. Diese Beteiligung soll spätestens 2025 aufgelöst werden.
Stadtplanung und Gebäude
W I R F O R D E R N
Höhere Energieeffizienzstandards bei bestehenden Gebäuden
- Steigerung der Sanierungsrate auf über 2% pro Jahr bis 2025, und 3% pro Jahr bis 2030
- Beschränkung des Primärenergiebedarfs aller Wohn-und Gewerbebauten im Stadtgebiet auf 30 kWh pro Jahr und Quadratmeter ab spätestens 2035
- Verpflichtender Austausch von Ölkesseln in allen Bestandsgebäuden bis spätestens 2035
- Photovoltaik-Anlagen auf allen geeigneten Dächern im Stadtgebiet bis 2026
Neubau im Plusenergiestandard
- Realisierung von Neubauvorhaben (Wohnbau sowie Gewerbebau) nur noch im Plusenergie-Standard unter Verwendung von nachhaltigen Baustoffen
- Massive Förderung von Holzbau durch Vorgaben und geänderte Vergabeverfahren für städtische Gebäude
Beschränkung der Flächenversiegelung und Erhöhung der Biodiversität
- Schaffung von Flächenneutralität bis 2025 (keine neue Flächenversiegelung ohne Rückbau bestehender versiegelter Flächen)
- Umgehende Einführung einer biodiversitätsfördernden Freiflächengestaltungssatzung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen
- Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
Autofreie an Stadtteilzentren orientierte Gestaltung bereits bestehender und neu geschaffener Stadtquartiere
- Zunehmende Schaffung autofreier Quartiere im gesamten Stadtgebiet
Die Erstellung von CO₂-Neutralitätskonzepten als elementarer Bestandteil der Bauleitplanung und bei der Umsetzung von städtebaulichen Wettbewerben
- Klare Vorgaben für alle geplanten Bauprojekte in der Stadt im Neubau und Bestand unter der Vorgabe der CO₂-Neutralität bis 2035
Ein klimafreundliches Kempten erfordert erheblich höhere Ansprüche an die bestehenden und neu entstehenden Bauten im Stadtgebiet. Über die Hälfte des Energieverbrauchs der Stadt entfällt derzeit auf Wärme für Haushalte und Wirtschaft[2]. Folgende Maßnahmen sollen dabei sozialverträglich umgesetzt werden: Alle Wohn- und Gewerbebauten im Stadtgebiet sollen ab 2035 einen geringeren Primärenergiebedarf als 30 kWh pro Jahr und Quadratmeter aufweisen. Dafür muss die Sanierungsrate (Anteil der zu sanierenden Gebäude pro Jahr gemessen am Gesamtbestand) im Bestand schnellstmöglich von derzeit 1% auf 3% im Jahr 2030 angehoben werden[3]. Dabei muss die Energiebilanz aller Baumaßnahmen ganzheitlich betrachtet werden und im Wesentlichen müssen ökologische Baustoffe zum Einsatz kommen. Neues Bauland darf ab sofort nur noch auf städtischem Grund entstehen. Über städtebauliche Verträge muss die Stadt neben höchsten Anforderungen an den Energiestandard und die Baustoffe auch eine Photovoltaik-Pflicht einführen.
Die Dachflächen im Besitz der Stadt müssen systematisch bis 2025 maximal mit Photovoltaikanlagen belegt werden. Alle weiteren Dachflächen im Bestand müssen spätestens 2027 mit PV-Anlagen bestückt sein. Hierzu sind entsprechende Anreizprogramme zu entwickeln. Für denkmalgeschützte Bauten sind Alternativen mit neuen PV-Dachziegeln zu prüfen. Die derzeit bestehenden Hürden durch Ensembleschutz und Denkmalschutz müssen durch neue Regelungen gesenkt werden. Hierfür muss sich die Stadtverwaltung einsetzen.
Um existierende CO₂-Senken und Versickerungsflächen zu erhalten und auszuweiten, muss die Flächenversiegelung deutlich reduziert werden. Ab 2025 soll Flächenneutralität erreicht werden. Das heißt neue Flächen dürfen nur noch versiegelt werden, wenn andernorts bereits versiegelte Flächen zurückgebaut werden. Weiter muss durch Baum- und Heckenpflanzungen im Sinne eines wirkungsvollen Biotopverbundsystems auch im Stadtbereich die ökologische Leistungsfähigkeit der Stadtfläche erhöht werden. Die neue Baumschutzverordnung muss konsequent umgesetzt und Verstöße geandet werden. Außerdem soll die systematische Begrünung von Dach- und Wandflächen über Anreize gefördert sowie frei zugängliche Gemeinschaftsgärten und Blühstreifen unterstützt und verbreitet werden. Zur Sicherstellung der Umsetzung dieser Forderungen soll schnellstmöglich eine Freiflächengestaltungssatzung verabschiedet werden. Ziel der Satzung muss es sein, die Bepflanzung und gärtnerische Gestaltung der nicht überbauten Flächen eines Grundstückes im Sinne der Biodiversitätssicherung zu ermöglichen. Der Kemptener Gestaltungsbeirat muss durch entsprechende Fachleute ergänzt werden.
Weiterhin sollen Stadtteile und der Einzelhandel gestärkt werden. Dies verkürzt die Strecken, die zurückgelegt werden müssen, z.B. um Einkäufe des täglichen Bedarfs zu tätigen. Durch die Planung autofreier Quartiere sollen klimafreundliche Mobilitätsformen noch attraktiver gemacht werden.
Energieversorgung
W I R F O R D E R N
Größtmöglicher Ausbau aller erneuerbaren Energieformen
- Fortsetzung und Beschleunigung der Politik des AÜW zum kontinuierlichen Ausbau erneuerbarer Energien in der Region und darüber hinaus, so dass deren Anteil von derzeit 40% auf 100% im Jahr 2030 ansteigt
- Nutzung aller Stadtflächen, welche eine naturverträgliche Freiflächen-PV-Nutzung zulassen (Parkplätze, Streifen entlang der Autobahn, Flächen auf minderwertigen Böden, Bundesstraßen, Lärmschutzwände …)
- Massiver Ausbau erneuerbarer Wärmeversorgung, insbesondere der Umweltwärme, und Verbot von Erdgas- und Ölkesseln im Neubau ab sofort
- Optimierung und Ausbau des Fernwärmenetzes des ZAK und Einführung einer Kaskadennutzung des Rücklaufes, bzw. Absenkung der Temperatur des Wärmenetzes
- Umgehender Verkauf der AÜW-Beteiligung am Trianel Kohlekraftwerk Lünen
Ausbau verfügbarer Speicherkapazitäten
- Erforderlicher Ausbau der Speicherkapazitäten zur Netzstabilisierung für den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung. Dies soll vom AÜW verstärkt vorangetrieben werden.
Strom aus erneuerbaren Energien wird in Zukunft auch in Kempten in deutlich größeren Mengen benötigt werden, um klimaneutrale Energie für die Wärmeversorgung (u.a. Wärmepumpen) und den Verkehrssektor (u.a. Elektromobilität) bereitzustellen. Des Weiteren wird dieser Strom für die Produktion von Wasserstoff als Energiespeicher und Rohstoff für chemische Prozesse benötigt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss diesen zusätzlichen Bedarf mit abdecken[3]. Dies bedeutet, dass alle verfügbaren Potenziale im Stadtgebiet genutzt werden müssen. Neben allen geeigneten Dächern sind auch Freiflächen, Lärmschutzwände, Parkplätze und Flächen entlang von Straßen zur PV-Produktion zu nutzen. Das AÜW muss seine Ausbauziele für erneuerbare Stromerzeugung anheben und bereits 2030 einen 100%-Anteil anstreben. Parallel dazu müssen die Speicherkapazitäten zur Netzstabilisierung bei der stark schwankenden Einspeisung aus Wind- und Solarenergie massiv erhöht werden. Dazu müssen kurzfristige Speicherlösungen (v.a. Batterien und Stauseen sowie „Power to heat“) und Speicherlösungen für den Sommer-Winter-Ausgleich geschaffen werden – besonders Gasspeicher für im Sommer synthetisch erzeugtes Gas. In diesem Bereich muss das AÜW zusammen mit seinen Tochterunternehmen die Anstrengungen fokussieren.
Der Anteil der fossilen Brennstoffe bei der Wärmebereitstellung beträgt in Kempten noch immer ca. 70%. Dies bedeutet, dass hier neben dem Verkehr das größte Einsparpotenzial zu finden ist. Ölheizungen müssen umgehend durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden. Die Stadt muss hier Anreize schaffen. Umweltwärme und kalte Nahwärme sind hier besonders hervorzuheben. Entsprechende Modelle müssen entwickelt werden.
Der ZAK baut die Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet dort weiter aus, wo nach energetischer Sanierung ein entsprechender Wärmebedarf vorliegt. Zudem soll der bisherige Rücklauf des Wärmenetzes im Sinne einer Kaskadennutzung weiter zur Wärmebereitstellung in ausreichend großen energetisch sanierten Gebäuden zum Einsatz kommen, um die Effizienz der Fernwärme in Kempten weiter zu steigern. Das Temperaturniveau des Wärmenetzes soll abgesenkt werden. Für Abnehmer mit Hochtemperaturbedarf müssen Sonderlösungen erarbeitet werden.
Ressourcenverbrauch, Ernährung und Abfall
W I R F O R D E R N
- Feste Aufnahme des Themas Müllvermeidung in die Ausbildung an allen Schulen in städtischer Aufwandsträgerschaft.
- Verankerung des Modells „Klimaschule“ an möglichst allen Schulen in der Aufwandsträgerschaft der Stadt
- 2030 sollte die Recyclingquote im Stadtgebiet bei mindestens 90% liegen
- Einwegplastik sollte bis zum Jahr 2030 in Kempten nicht mehr verwendet werden
- Sammeln und Teilen von überproduzierten und abgelaufenen, noch essbarer Lebensmitteln in Verteilstellen in der gesamten Stadt
- Schrittweiser Ersatz von mindestens 75% der tierischen durch pflanzliche Kalorien in allen städtischen Verpflegungseinrichtungen (Kantinen, Kliniken, Schulen etc.). Hierzu muss die Ökomodellregion Kempten-Oberallgäu umgehend personell entsprechend verstärkt werden
- Schrittweise Erhöhung des Anteils von bio-zertifizierten vegetarischen / veganen Produkten auf der Festwoche
- Einführung von Bündnissen mit dem Handel zum bevorzugten Vertrieb reparierfähiger Produkte
- Auf- und Ausbau der Geschäftspolitik von Unternehmen in Richtung CO₂-Neutralität bis 2035 über Kooperationen, Bündnisse und damit verbundene Selbstverpflichtungen
Stadtverwaltung
W I R F O R D E R N
- Abzug der finanziellen Rücklagen und Anlagen der Stadt Kempten aus klimaschädlichen Wertanlagen und Anlage in nachhaltigen Papieren
- Vorübergehende Aufgabe des strategischen Ziels der Schuldenfreiheit zur Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen
- Aufstockung des Personals im Klimaschutzmanagement der Stadt Kempten entsprechend der zahlreichen neuen Aufgaben
- Sicherstellung der Klimaverträglichkeit aller Aktivitäten der Stadtverwaltung und Beschlussvorlagen der Gremien vor dem Hintergrund der CO₂-Neutralität bis spätestens 2035
- Kalkulation der externen CO₂-Kosten mit mindestens 180 Euro pro Tonne[4] in allen Investitions- und Beschaffungsentscheidungen der Stadt
- Vorbildhafter Umgang der Stadt mit ihren eigenen Liegenschaften. Dabei muss die Stadt nicht nur hinsichtlich Energieeffizienz und naturverträglicher Baustoffe neue Standards setzen, sondern auch alle Potenziale zur Dach- und Fassadenbegrünung nutzen
Quellen
[1] Energiebilanz Kempten aus: IMEAS 2018
[2] Bürgerbroschüre Masterplan 2050: Die Energiewende mitgestalten – generationenübergreifend https://www.kempten.de/file/Masterplan_2050.pdf
[3] GermanZero: 1,5-Grad-Klimaplan https://germanzero.de/klimaplan
[4] Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen#textpart-5