Hoffentlich reißt keiner die Tür auf…! (Rottachstraße)

Seit Ende April ist’s offiziell: Autos müssen Radfahrer innerorts mit mindestens 1,5 m Abstand überholen. Außerorts gelten sogar 2 m Abstand. Außerdem wird das Falschparken auf Geh- und Radwegen teurer, das Halten auf Schutzstreifen ist für Autos nun ganz verboten und das Bußgeld für’s Aufreißen von Autotüren wurde erhöht.

Einen guten Überblick über die wichtigsten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung bieten der VCD und der ADFC.

Doch ob sich diese Änderungen auch schon zu den Autofahrern herumgesprochen haben? Als mich kürzlich in der Heiligkreuzer Straße ein Auto (wegen eines entgegenkommenden Fahrzeugs) mit etwa 40 cm Abstand überholte, kamen mir daran leise Zweifel. Vor lauter Corona-Krise ist wohl leider ein bisschen untergegangen, dass die novellierte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Ende April in Kraft getreten ist.

Damit wurden einige Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr erreicht, leider aber auch einige Chancen vertan, Fußgängern und Radfahrern im Straßenverkehr mehr Rechte einzuräumen und den Straßenverkehr sicherer zu machen. Der Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen sowie von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts wurde zum Beispiel nicht zugestimmt.

Und wie es scheint bleibt unser Verkehrsminister Scheurer leider ein — nun ja — eingefleischter Auto-Macho und rudert teilweise auch schon wieder zurück: ein Fahrverbot als Strafe für überhöhte Geschwindigkeiten von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts hält er für “unverhältnismäßig”. Siehe dazu den Kommentar des VCD: “Menschenleben schützen, nicht das Recht auf Rasen!”