Die neue Straßenverkehrsordnung hätte, bei aller Kritik, etliche Verbesserungen für Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und die Verkehrssicherheit im Allgemeinen mit sich gebracht – insbesondere strengere Bußgeldregelungen sowie Fahrverbote für Raser*innen. Doch wie gewonnen, so zerronnen: Wegen eines unbedeutenden Formfehlers ist die am 28. April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle in Teilen für ungültig erklärt worden. Wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit wenden nun alle Bundesländer wieder den alten Bußgeldkatalog an.

Doch anstatt den Formfehler schnell zu beheben, rudert Verkehrsminister Scheuer auf Druck der Autolobby zurück: er versucht, die schärferen Regelungen aufzuweichen und insbesondere die Fahrverbote für Raser zu verhindern. „Dabei haben Fahrverbote eine deutlich stärkere abschreckende Wirkung als jedes Bußgeld und würden wirklich dabei helfen, das Rasen auf unseren Straßen einzudämmen“, so der VCD.

Hier (über den VCD) kann man schnell und einfach eine Protestmail an die Verkehrsminister*innen der Bundesländer abschicken und sie auffordern, sich für das zügige Wiedereinsetzen der StVO stark zu machen.