Wenn hohe Lasten zur Minderung der Treibhausgasemissionen „unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“ verschoben werden, dann werden bereits heute Grundrechte verletzt. Von den „künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche des menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“ heißt es in der Entscheidung aus Karlsruhe. Wenn wir also heute zu großzügig Emissionen verursachen und zu wenig tun, um diese zu mindern, dann wird unsere Freiheit in Zukunft um so erdrückender eingeschränkt. Daher müsse der Übergang zur CO2-Neutralität „rechtzeitig“ eingeleitet werden.
Genau dies vermissen wir im Falle der Stadt Kempten. Obwohl die Sachverhalte klar sind, und seit 2013 ein Masterplan Klimaschutz und seit 2017 das Mobilitätskonzept 2030 vorliegt, sind in den letzten Jahren viele der erforderlichen Maßnahmen nicht entschlossen umgesetzt worden. Bis 2030 sind es noch 8,5 Jahre. Was die Stadt Kempten jetzt dringend braucht, ist ein konkreter Plan, welcher festlegt, bis wann welche Maßnahme umgesetzt wird und welche finanziellen Mittel hierfür bereitgestellt werden müssen. Hier müssen die Gremien auch bereit sein, Kompromisse mit anderen strategischen Zielen der Stadt einzugehen, denn, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes heißt: „…nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu“.
Es wird Zeit, dass in Kempten gehandelt wird, und zwar jetzt! Nie war unsere Forderung aktueller, als jetzt nach diesem Urteil!